Die Altstadt von Bern, Müstair im Kanton Graubünden oder der Stiftsbezirk in St. Gallen, sie haben eines gemeinsam: Sie zählen zum Unesco-Weltkultur-Erbe und unterstehen deshalb strengen internationalen Schutzbestimmungen, die nicht immer im Einklang sind mit dem Schweizer Recht.
Inhalt
Erstes Handbuch zum Heimatschutzrecht
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