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Freisprüche im Crossair-Prozess
Die früheren Crossair-Verantwortlichen Moritz Suter und André Dosé sind im Prozess zum Flugzeugabsturz in Bassersdorf freigesprochen worden.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat sie vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung sowie von allen anderen Anklagepunkten entlastet. Auch die vier weiteren Angeklagten ehemaligen Crossair-Angestellten wurden freigesprochen.
Der Staatsanwalt des Bundes hatte den sechs Angeklagten vorgeworfen, mit ihrem Verhalten und Versäumnissen zum Absturz vom 24. November 2001 in Bassersdorf mit 24 Toten beigetragen zu haben. Er hatte bedingte Haftstrafen von bis zu zwei Jahren gefordert.
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