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GAV im Baugewerbe unter Dach
Nach monatelangem Streit haben die Schweizer Baumeister dem neuen Gesamtarbeitsvertrag zugestimmt. Damit kann er am 1. Mai in Kraft treten.
Es gebe gegenüber der ersten Lösung klare Verbesserungen zugunsten der Arbeitgeber bei der Arbeitszeit, betonte der Baumeisterverband.
Zuvor hatten bereits die Gewerkschaften Unia und Syna den Vertrag angenommen.
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