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Gewaltentrennung auf österreichisch
Als eines der letzten Länder Europas kennt Österreich noch das sogenannte Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft: Der Minister kann Untersuchungen und Anklagen forcieren, aber auch verhindern. Er kann über Haft oder Entlassung entscheiden und so Einfluss auf die Justiz nehmen. Neu wird nun dem Justizminister ein Weisungsrat an die Seite gestellt.
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