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Keine Human-Experimente ohne Einwilligung

Der Bundesrat möchte die medizinische Forschung am Menschen in der Verfassung regeln. Gemäss seinem Vorschlag soll die Humanforschung nur dann möglich sein, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.

Was aber passiert, wenn Personen gar nicht zustimmen können? Genau das wird die Frage sein, die das Parlament bei der Debatte um das Gesetz in einem Jahr beschäftigen wird.

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