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Keine Lockerung des Inland-Bankgeheimnisses

Der Bundesrat hat beschlossen, vorerst auf die geplante Revision des Steuerstrafrechts zu verzichten; die Erfolgschancen des Projekts seien gering. Mit der Revision wollte der Bundesrat erreichen, dass sich Steuerhinterzieher auch im Inland nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken können.

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