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Keine Wahlempfehlung für Bundesanwalt Michael Lauber

Die Mehrheit der Gerichtskommission der eidgenössischen Räte empfiehlt Bundesanwalt Michael Lauber nicht zur Wiederwahl. Er habe seine Amtspflichten grobfahrlässig verletzt. In der Herbstsession muss sich Lauber der Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung stellen.

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