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Keine Widerrechtlichkeit bei Corona-Massnahmen
Die vom Bundesrat während der Coronapandemie erlassenen Massnahmen sind gemäss einem Urteil des Bundesgerichts nicht widerrechtlich gewesen. Damit fehlt es an der gesetzlichen Grundlage für den von über 10'000 Personen beantragten Schadenersatz.
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