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Kritik am Schweizer Transplantationsgesetz
Es gibt sehr viel mehr Menschen, die eine Spender-Niere oder eine Spender-Leber brauchen, als solche, die bereit sind, eine zu spenden. In der Schweiz ist dieses Missverhältnis besonders gross.
Wenn überhaupt ein Organ zur Verfügung steht, wird es nach einheitlichen Kriterien vergeben. Das Transplantationsgesetz vom Juli 2007 regelt die Zuteilung über eine zentrale Warteliste.
Wie sich das bewährt hat, will das Bundesamt für Gesundheit in diesem Jahr herausfinden. Da wird es viel Kritik zu hören bekommen - auch von namhaften Ärzten.
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