Seit rund zehn Jahren ist es in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen möglich, dass sich ein Täter mit seinem Opfer aussöhnt und ihm eine Wiedergutmachung zahlt. Immer wieder gab es Vorwürfe, nur Wohlhabende würden davon profitieren. Der Nationalrat will deshalb die Grenzen enger setzen.

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Nationalrat will engere Grenzen bei Wiedergutmachung
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