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Postauto AG - Bundesanwalt lehnt Strafuntersuchung ab

Die mutmasslichen Buchhaltungstricks der Postauto AG sind kein Fall für die Bundesanwaltschaft. Sie lehnt eine Strafuntersuchung ab und gibt den Fall zurück ans Bundesamt für Verkehr.

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Die mutmasslichen Buchhaltungstricks der Postauto AG sind kein Fall für die Bundesanwaltschaft. Sie lehnt eine Strafuntersuchung ab und gibt den Fall zurück ans Bundesamt für Verkehr.

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