Die mutmasslichen Buchhaltungstricks der Postauto AG sind kein Fall für die Bundesanwaltschaft. Sie lehnt eine Strafuntersuchung ab und gibt den Fall zurück ans Bundesamt für Verkehr.

Inhalt
Postauto AG - Bundesanwalt lehnt Strafuntersuchung ab
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen