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Recht auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Keine Zwangsarbeit. Keine Kinderarbeit. Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz. Und das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Zu diesen vier fundamentalen, international anerkannten Grundrechten ist gestern ist noch ein fünftes hinzugekommen: Das Recht auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
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