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Restriktive Lauschpolitik
Der Staatsschutz soll in der Schweiz auch weiterhin nur dann Personen belauschen dürfen, wenn ein Staatsanwalt oder ein Richter die Erlaubnis dazu gibt.
Dieser Meinung ist die Mehrheit des Nationalrates. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Die Debatte weckt Erinnerungen an den Fichen-Skandal. Aus einem übersteigerten Sicherheitsgefühl heraus wurden in 1970er und 80er Jahre enorm viele Daten über Privatpersonen gesammelt.
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