Der Oberste Gerichtshof der EU beschäftigt sich zur Zeit in Luxemburg mit der Datenspeicherung auf Vorrat. Gemäss einer EU-Richtlinie müssen Spuren, die Internet und Telefone hinterlassen, mindestens ein halbes Jahr lang gespeichert werden.

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Schutz vor Kriminalität vs. Schutz der Grundrechte
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