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Am obligatorischen Schwimmunterricht müssen alle Schulkinder teilnehmen. Religion ist kein Grund für eine Dispensation.
Keystone
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Schwimmpflicht vor Religionsfreiheit

Zwei muslimische Mädchen aus Basel müssen am nicht geschlechter-getrennten Schwimmunterricht der Schule teilnehmen; dies verletze nicht die Religionsfreiheit, urteilt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Bernard Gertsch, Präsident des Schweizer Schulleiterverbandes, kennt Konflikte zwischen religiösen Erziehungsberechtigten und Schulen. Das Gespräch.

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