Teilzeit-Angestellte werden bei den IV-Renten diskriminiert. In den meisten Fällen betrifft es Frauen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz dafür. Die Strassburger Richter hiessen die Klage einer Schweizerin gut, der nach der Geburt von Zwillingen die IV-Rente gestrichen worden war.
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Strassburg kritisiert die Schweiz wegen Frauendiskriminierung
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