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Tabu aktive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe, also dass man jemandem ein Mittel spritzt oder einflösst, damit er stirbt, das ist in der Schweiz verboten. Und trotzdem wird genau diese aktive Sterbehilfe in der Schweiz jedes Jahr in einigen hundert Fällen geleistet. Es sind Fälle, in denen Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten von schlimmen Leiden erlösen - ein extrem heikler Bereich.
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