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Weniger Zins für die zweiten Säule
Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge abermals gesenkt. Ab Januar müssen die Pensionskassen den Versicherten weniger Zins auf ihrem Vorsorgevermögen in der zweiten Säule gutschreiben. Begründet hat der Bundesrat seinen Entscheid mit dem tiefen Zinsniveau.
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