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Whistleblowers nicht genügend geschützt
Vor sechs Jahren wurde die Uno-Konvention gegen die Korruption verabschiedet, das erste internationale Abkommen dieser Art. 141 Länder sind bisher beigetreten.
Doch wer gegen die Konvention verstösst, muss keine Sanktionen befürchten.
Das Thema bleibt auch in der Schweiz aktuell, speziell weil «Whistleblowers», Leute, die auf Misstände hinweisen, nicht genügend geschützt sind.
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