Angenehm muss ein Gefängnis nicht sein, aber sechs Häftlinge in einer Dreierzelle, das sei unhaltbar. Das Bundesgericht hat sich mit den Bedingungen im überfüllten Genfer Gefängnis Champ-Dollon befasst - und die Missstände als menschenrechtsverletzend kritisiert.
Inhalt
Zustände in Champ-Dollon verletzen die Menschenrechte
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