Ob diese Rückweisung korrekt war und welche Kriterien beim Passfoto gelten, sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser.
Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:
1. Informieren Sie sich bei der Gemeindeverwaltung oder im Internet (siehe Links), wo und wie Sie in Ihrem Wohnsitzkanton einen neuen Pass und/oder eine neue Identitätskarte beantragen können.
2. Achten Sie darauf, dass Ihr Passfoto den Kriterien auf der Fotomustertafel (siehe Links) entspricht. Wenn Sie Unannehmlichkeiten verhindern wollen, lassen Sie das Passfoto von einem Fotografen anfertigen.
3. Für Ihre Kinder müssen Sie als gesetzliche Vertreterin oder Vertreter ab Geburt einen eigenen Ausweis beantragen. Anhand des Ausweisfotos muss Ihr Kind jederzeit zweifelsfrei identifiziert werden können.