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Absurde Praxis: Geburtsfolgen für Mütter gelten als Krankheit

Eigentlich stehen schwangere Frauen gesetzlich unter besonderem Schutz: Sie sind bei problemloser Schwangerschaft vom ersten Tag bis acht Wochen nach der Geburt von der Beteiligung an den Gesundheitskosten befreit. Sollten sich die Komplikationen nach der Geburt aber in die Länge ziehen, hört dieser Schutz in der 9. Woche auf. Egal, ob es sich dabei um Folgen der Geburt handelt.

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