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Datenschützer tadelt Mieterdatei

Die Firma Deltavista stellt Vermietern Informationen über potentielle Mieter in einer Datenbank zur Verfügung. Für die Beurteilung der Mieter werden dabei auch bonitätsfremde Kriterien herangezogen, wie etwa die Zahlungsmoral des gesellschaftlichen Umfeldes oder die Häufigkeit von Wohnungswechseln in der Vergangenheit.

Das verstösst gegen den Dateschutz, stellt der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür jetzt fest. Er fordert Deltavista auf, ihre Mieterdatei entsprechend abzuändern und darin eingetragenen Personen das volle Einsichtsrecht zu gewähren.

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