Kunde holt Ware nicht ab
Im Geschäft eines Velo- und Mofahändlers holen Kunden ihre Fahrzeuge oft nicht mehr ab. Dies trotz schriftlicher Abholungseinladung. Muss der Händler die Sachen aufbewahren? Ja, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo.
Im Geschäft eines Velo- und Mofahändlers holen Kunden ihre Fahrzeuge oft nicht mehr ab. Dies trotz schriftlicher Abholungseinladung. Muss der Händler die Sachen aufbewahren? Ja, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo.