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Kunde holt Ware nicht ab
Es käme öfters vor, dass Kunden Fahrzeuge in ihrem Velo- und Mofageschäft nicht mehr abholen, sagt «Espresso»-Hörerin Manuela Huber. «Müssen wir die Sachen aufbewahren? Und wie lange?» fragt die Hörerin.
Die Fahrräder oder Mofas müssen solange aufgehoben werden, bis die Kunden sie abholen. Diese Pflicht verjährt nicht. Auch schriftliche Abholungsaufforderungen ändern daran nichts. Das Geschäft darf die Geräte auch nicht entsorgen.
Falls die Kunden dem Geschäft aber für eine Reparatur noch Geld schulden, könnte der Händler wertvollere Sachen vom Betreibungsamt verwerten lassen und so an sein Geld kommen. Das bedeutet jedoch einen erheblichen Aufwand.
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