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Homeoffice-Pflicht: Das müssen Angestellte wissen

Homeoffice wird ab 18. Januar vorübergehend wieder zur Pflicht. Was gilt, und was bedeutet das für die Angestellten? «Espresso» mit den wichtigsten Fragen und Antworten. Klar festgehalten ist nun: Angestellte haben keine Spesenentschädigung zugute für zusätzliche Ausgaben im Home-Office. Die Anordnung sei ja nur vorübergehend, so die Begründung.

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