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«Kann es sein, dass mein Gutschein nach zwei Jahren verfällt?»

Im Kleingedruckten zu einem Geschenkgutschein entdeckt ein Konsument eine merkwürdige Klausel: Das Guthaben würde verfallen, sofern der Gutschein innerhalb von zwei Jahren nicht benutzt werde. Laut Rechtsexpertinnen und einem Gerichtsurteil darf die Gültigkeitsdauer aber nicht eingeschränkt werden.

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