
Inhalt
26.09.2025, 08:10 Uhr Keine Mietsenkung wegen Mietzinsreserve. Ist das erlaubt?
Manch ein Gesuch auf Mietzinssenkung wird wegen einer sogenannten Mietzinsreserve abgelehnt. Oder die Vermieterschaft begründet damit eine Mietzinserhöhung. Es gelten aber klare Regeln und braucht eindeutige Belege. Daher lohnt sich eine Überprüfung durch die Schlichtungsbehörde. «Espresso» erklärt.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen