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08.10.2025, 08:10 Uhr Krankenkassen-Rechnungen bleiben, auch wenn man das Erbe ablehnt
Erben können eine Erbschaft ausschlagen. Das macht dann Sinn, wenn jemand Schulden und offene Rechnungen hinterlässt. Achtung: Krankenkassenschulden sind eine Ausnahme und müssen von den Erben beglichen werden. +++Weiteres Thema: Hunde-Boxen im Test.
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