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08.10.2025, 08:10 Uhr Krankenkassen-Rechnungen bleiben, auch wenn man das Erbe ablehnt

Erben können eine Erbschaft ausschlagen. Das macht dann Sinn, wenn jemand Schulden hinterlässt. Offene Rechnungen müssen dann grundsätzlich nicht bezahlt werden. Es gibt aber Ausnahmen: Die Grundversicherung der Krankenkassen zum Beispiel. Der überlebende Partner muss jene Schulden begleichen.

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