
Inhalt
08.10.2025, 08:10 Uhr Krankenkassen-Rechnungen bleiben, auch wenn man das Erbe ablehnt
Erben können eine Erbschaft ausschlagen. Das macht dann Sinn, wenn jemand Schulden hinterlässt. Offene Rechnungen müssen dann grundsätzlich nicht bezahlt werden. Es gibt aber Ausnahmen: Die Grundversicherung der Krankenkassen zum Beispiel. Der überlebende Partner muss jene Schulden begleichen.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen