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Nur bei kurzfristiger Umbuchung gibt’s eine Entschädigung

Viele Fluggesellschaften mussten kürzlich zahlreiche Flüge absagen und die Passagiere auf andere Flüge umbuchen. Das kann ärgerlich sein, wenn man beispielsweise erst einen Tag später am Ferienort ankommt. Eine Entschädigung haben die Passagiere aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gut. «Espresso» sagt, was gilt.

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