Der Vermieter hätte den Boiler längst entkalken lassen sollen. Endlich: Auf Drängen des Mieters bietet er den Sanitär auf. Die Rechnung soll nun der Mieter bezahlen. «Espresso» sagt, wie der sich wehren kann.

Inhalt
Rechtsfrage: «Muss ich die Rechnung fürs Boilerentkalken zahlen?»
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