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Schäden bei Sturm: Wann zahlt die Versicherung?

Wenn es so stark windet, dass Ziegel vom Dach fallen, ist der Fall klar: Es muss sich wohl um einen Sturm handeln, die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden. Könnte man meinen. Die Sache ist aber komplizierter. Um einen Sturmschaden geltend zu machen, wird eine gewisse Windstärke vorausgesetzt. Diese Mindestwindstärken seien wichtig, sagt Rechtsanwalt Adrian Rothenberger: «Sonst hätten wir auch ganz schlechte Bauten versichert.» Kantonale Gebäudeversicherungen zahlen meist ab einer Windstärke von 63 km/h, private Versicherungen erst ab 75 km/h. Entscheidend sind die Messstationen.

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