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Wer muss für Sturmschäden aufkommen?
Aus Espresso vom 28.12.2021. Bild: Keystone
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Windstärke ist entscheidend Schäden bei Sturm: Wann zahlt die Versicherung?

Bei der Gebäudeversicherung gibt es je nach Kanton unterschiedliche Regeln. Entscheidend ist die Windstärke.

Der Sommer 2021 fiel buchstäblich ins Wasser. Zum zumeist schlechten Wetter kamen noch aussergewöhnlich viele Stürme hinzu. Insbesondere Sturm «Bernd», der Mitte Juli Zürich traf, hinterliess viele Schäden, auch an Gebäuden.

Wenn es so stark windet, dass beispielsweise Ziegel vom Dach fallen, ist der Fall klar: Es muss sich wohl um einen Sturm gehandelt haben, die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden. Könnte man meinen – die Sache ist aber komplizierter.

Wildwuchs in den Kantonen

«Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner erklärt, dass in den meisten Kantonen die Gebäudeversicherung obligatorisch sei – und auch kantonal geregelt. In Uri, Schwyz und Obwalden wiederum ist die Gebäudeversicherung zwar obligatorisch, aber nicht kantonal, sondern privat geregelt und in den Kantonen Genf, Tessin, Wallis und in Teilen von Appenzell Innerrhoden ist die Versicherung nicht einmal obligatorisch.

Was überall gilt: Damit die Gebäudeversicherung einen Sturmschaden übernimmt, wird eine gewisse Windstärke vorausgesetzt. Diese Mindestwindstärken seien wichtig, sagt Rechtsanwalt Adrian Rothenberger: «Sonst hätten wir auch ganz schlechte Bauten versichert.» Hier gibt es Unterschiede zwischen kantonalen und privaten Gebäudeversicherungen: Die kantonalen zahlen meist ab einer Windstärke von 63 Kilometern pro Stunde, private Versicherungen erst ab 75 Kilometern pro Stunde.

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Entscheidend sind Messstationen

Doch wie werden die Windgeschwindigkeiten für die jeweiligen Gebäude gemessen? Adrian Rothenberger sagt, hier greife man auf Messtationen in der Nähe zurück, möglichst solche, die sich auf gleicher Höhe wie das beschädigte Gebäude befinden. Wenn es keine Messtation in der Nähe gibt, werden in der Regel die drei nächstgelegenen Stationen herbeigezogen und der Durschnitt berechnet.

Die Beweislast liegt beim Besitzer des Gebäudes. Sollte die berechnete Windgeschwindigkeit den entsprechenden Wert nicht erreichen, weil man beispielsweise selbst erhöht wohnt, die nächsten Messtationen jedoch tiefer sind, so rät Adrian Rothenberger, mit der Versicherung das Gespräch zu suchen und auf Kulanz zu hoffen.

Technisches Gutachten als Ultima Ratio

Beisst man bei der Gebäudeversicherung auf Granit, gibt es als letzte Möglichkeit noch ein technisches Gutachten, um die Windgeschwindigkeit zu berechnen, die Schäden anrichten kann. Ein solches Gutachten ist jedoch nicht günstig und lohnt sich nur, wenn die Schäden beträchtlich sind.

Espresso, 28.12.21, 08:13 Uhr

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