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Schutz vor Pfusch bei Laser-Behandlungen lässt auf sich warten

Wer sich Haare oder ein Tattoo weglasern lassen will, ist eigentlich seit Juni 2019 durch ein neues Gesetz besser vor Pfusch geschützt. Das Gesetz verlangt nämlich, dass Anbieter solcher Behandlungen einen Sachkundenachweis erwerben. Doch diesen gibt es noch gar nicht. Während der Übergangsfrist bis 2024 bleibt es also bei den alten, sowohl für Anbieter wie für Konsumenten verwirrenden Regeln: Mit medizinischen Lasergeräten dürfen nur ausgebildete Kosmetikerinnen und Kosmetiker arbeiten – und dies auch nur unter Aufsicht eines Arztes oder einer Ärztin.

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