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Service oder Trinkgeld inklusive?

Verwirrung im Restaurant: Was ist im Preis inbegriffen, was freiwillig? Seit 1974 gibt es einen landesweiten Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes, der von den Gewerkschaften und den gastgewerblichen Arbeitgeberverbänden unterschrieben wurde. Darin wird bestimmt, dass der Service im Lohn eingeschlossen ist. Anders beim Trinkgeld – das gibt man freiwillig, wenn man mit dem Essen oder dem Service zufrieden war.

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