Uhr gestohlen – Fluggesellschaft haftet nicht
Eine Uhr soll nicht im Reisegepäck aufgegeben werden. Denn wenn sie gestohlen wird, haftet die Fluggesellschaft nicht. Entscheidend ist: Uhren gelten in den Transportbestimmungen als Wertgegenstände.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen