Zum Inhalt springen

Header

Audio
Uhr gestohlen – Fluggesellschaft haftet nicht
Aus Espresso vom 04.02.2019. Bild: Key
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 50 Sekunden.
Inhalt

Fluggepäck geplündert Uhr gestohlen – Fluggesellschaft haftet nicht

Eine Fluggesellschaft haftet nicht für eine Uhr, die aus dem Reisegepäck gestohlen wird.

Nach einem Swiss-Flug von Johannesburg nach Zürich fehlte zunächst der Koffer. Nach einem Tag wurde er gefunden. Doch es fehlten verschiedene Gegenstände, unter anderem eine Armbanduhr im Wert von 445 Franken.

Der Passagier und Hörer des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 meldete den Fall der Swiss. Diese lehnte die Haftung ab und verwies auf die Beförderungsbestimmungen. Tatsächlich steht dort geschrieben, dass Wertgegenstände wie Schlüssel, Juwelen, Computer, Wertpapiere oder Schmuck nicht als Gepäck aufgegeben werden dürfen.

«Eine Uhr ist immer ein Wertgegenstand»

Damit gab sich der Passagier nicht zufrieden. Für ihn ist klar: «Eine Uhr im Wert von knapp 500 Franken ist ein Gebrauchsgegenstand und keine Wertsache.»

Swiss-Sprecher Thomas Baumann widerspricht: «Eine Uhr ist in unserem Verständnis immer ein Wertgegenstand, und zwar unabhängig von ihrem Wert.»

Der Reiseombudsmann, den er zu dieser Frage anschrieb, stützt die Version der Swiss, wonach eine Uhr tatsächlich nicht in das Reisegepäck gehöre.

Einfacher ist der Haftungsfall, wenn das gesamte Gepäck verloren geht. Nach dem internationalen Montrealer Übereinkommen haften Fluggesellschaften dafür und ersetzen den verlorenen Wert, aber maximal 1600 Franken. Schon aus diesem Grund sollten Wertgegenstände nicht im Reisegepäck spediert werden, sondern im Handgepäck.

Meistgelesene Artikel