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Weder Genungtuung noch Schadenersatz: Das Eidgenössische Finanzdepartement fällt einen harten Entscheid im Fall einer Syrierin, die nach der Ausschaffung aus der Schweiz eine Totgeburt erlitten hat. (Symbolbild)
Keystone
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Weder Genugtuung noch Schadenersatz

Eine syrische Frau, die vor mehr als sechs Jahren nach der Ausschaffung aus der Schweiz eine Totgeburt erlitten hatte, soll keine Genugtuungszahlung erhalten. Das hat das Eidgenössische Finanzdepartement entschieden, obwohl der zuständige Grenzwächter verurteilt worden war.

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