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Der Dom und das Hallenbad - Ende der Geschichte

Der Fall kam vor Gericht, wo der Richter nach zwei Verhandlungen entschied, dass das Bauvorhaben aus rechtlicher Sicht nicht verhindert werden könne.

Was die Frage nach der fehlenden Pietät betrifft: die sei juristisch keine relevante Grösse. Damit war die Bahn frei für das Hallenbad - das dann doch nie gebaut wurde. Ob aus Einsicht oder Pietät bleibt das Geheimnis des Bauherrn.

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