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Die «gerechte» Todesstrafe

Die israelische Verfassung lässt die Todesstrafe nicht zu. Es sei denn, es geht um Völkermord. Mit dieser Ausnahmeregelung konnte 1961 Hitlers KZ-Organisator Adolf Eichmann von einem Strafgericht in Jerusalem zum Tode verurteilt werden.

Gabriel Bach, der letzte lebende Ankläger jenes Aufsehen erregenden Prozesses steht noch heute hinter diesem Strafmass. Seine Begründung: Eichmann habe seine Taten nie bereut.

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