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KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Hollaender
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Durch Heirat ausgebürgert

Bis 1952 verloren Frauen die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn sie einen Ausländer heirateten: Diese «Heiratsregel» machte sie mit ihren Kindern zu Fremden im eigenen Land.

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Bis 1952 verloren Schweizerinnen den roten Pass, wenn sie einen Ausländer heirateten. Dadurch waren sie mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus und mit Berufsverboten konfrontiert und von sozialer Unterstützung ausgeschlossen. Im Zweiten Weltkrieg verschärfte die Schweiz diese «Heiratsregel», was dazu führte, dass Jüdinnen der nationalsozialistischen Verfolgung ausgeliefert wurden. Erst nach 1945 gelang es Frauenorganisationen, zusammen mit fortschrittlichen Staatsrechtlern und Politikern, das Bürgerrecht zu reformieren, wie die Historikerin Silke Margherita Redolfi in ihrem Buch über die «verlorenen Töchter» aufzeigt.

Erstausstrahlung: 19.8.2019

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