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Jugendstrafrecht in der Schweiz. Erziehen statt Strafen

Das Jugendstrafrecht in der Schweiz sieht als Massnahme für delinquente Jugendliche die Einweisung in eine Wohngruppe, ein Jugendheim oder eine Arbeitserziehungsanstalt vor: Im Mittelpunkt steht dabei den betroffenen Jugendlichen durch Ausbildung und andere Unterstützung den Weg in die Gesellschaft zurück zu ebnen. Nun sieht der Entwurf für ein neues Jugendstrafrecht auch Gefängnisstrafen vor, wie es sie in anderen europäischen Ländern schon gibt. Wäre das ein Rückschritt für das vergleichsweise fortschrittliche Jugendstrafrecht in der Schweiz? In Kontext machen sich dazu eine Jugendanwältin, ein Heimleiter und ein jugendlicher Heimbewohner Gedanken.

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