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Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: «Kapitel nicht ad acta legen»

Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in der Schweiz sollen finanziell stärker entschädigt werden - zum Beispiel mit einer lebenslangen Rente. Das schlägt eine Expertenkommission vor. Gleichzeitig sind sich die Beteiligten einig: Das Thema dürfe nach wie vor nicht ad acta gelegt werden.

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