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Blitzeinschlag: So schützen Sie Ihr Hab und Gut

Ein richtiges Sommergewitter ist faszinierend, aber auch gefährlich. Immerhin schlägt der Blitz in der Schweiz pro Jahr rund 10'000 Mal in ein Haus ein und lässt zum Teil massive Schäden zurück. Im «Ratgeber» erfahren Sie, wie Sie das verhindern können.

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Blitzableiter ist ok – Blitzschutzanlage ist besser

Der Blitzableiter schützt das Haus von aussen. Er leitet den Blitz in den Boden und verhindert so, dass er ins Haus selbst einschlägt, einen Teil beschädigt oder im schlimmsten Fall einen Brand auslöst. So weit so gut.

Allerdings ist die Gefahr, dass ein Blitzeinschlag im Inneren des Hauses Schäden anrichtet einiges grösser. Denn es reicht schon, dass der Blitz irgendwo in der Nähe einschlägt. Das kann zu einer Überspannung führen und diese kann über die Leitungen und Kabel ins Haus gelangen und sich dort ausbreiten. Elektrogeräte, die am Strom angeschlossen sind, gehen kaputt. Daher wäre ein Schutz für Aussen und Innen perfekt. Machbar ist dies mit einer Blitzschutzanlage.

Kostenbeteiligung für eine Blitzschutzanlage

Wer eine Blitzschutzanlage installieren will, muss mit etwa 1 – 2 Prozent vom Versicherungswert des Hauses rechnen. Bei 700'000 Franken käme eine Anlage also auf circa 7000 Franken.

Viele Gebäudeversicherungen beteiligen sich an einer Blitzschutzanlage. Fragen Sie also unbedingt nach. Die meisten Gebäudeversicherungen bieten auch eine entsprechende Beratung an.

Ohne Blitzschutz gibts nur eins: Stecker ziehen

Wer bei einem Gewitter TV, Radio und Kaffeemaschine schützen will, sollte die Geräte vom Netz nehmen. Wenn man Pech hat, reicht es, wenn der Blitz zum Beispiel in einen Veteilerkasten in der Nähe einschlägt. Deshalb wird geraten, die Stecker bereits zu ziehen, wenn Blitz und Donner weniger als 10 Sekunden auseinander liegen.

Wer bezahlt bei einem Blitz-Schaden?

Für Schäden am Gebäude kommt die Gebäudeversicherung auf. In den meisten Kantonen ist sie obligatorisch.
Bei defekten Elektrogeräten springt die Hausratversicherung ein – sofern man eine hat. Sie ist nicht obligatorisch, allerdings sehr zu empfehlen. Denn sie deckt auch Wasser- oder Einbruchschäden ab.

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