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Das Weihnachtsgeschenk gefällt nicht – was jetzt?

Geschenke sind zwar gut gemeint, aber manchmal passen sie einfach nicht: Der Schal von Tante Josi kratzt wie verrückt oder passt farblich nicht. Und was tun mit dem Waffeleisen vom Bruder, wenn man schon zwei hat? Hier die Möglichkeiten.

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Umtauschen oder zurückgeben

Will man das Geschenk im Laden gegen etwas passenderes tauschen oder zurückgeben, braucht es eine Quittung. Das kann unangenehm werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, in den sauren Apfel zu beissen und beim Schenker nachzufragen. Wenn man erklärt, was Sache ist, stösst man meist auf Verständnis. Kommt hinzu: Sagt man nichts, besteht die Gefahr, dass nächstes Jahr wieder ein ähnliches Geschenk unter dem Christbaum liegt.

Und wenn die Quittung weg ist?

Für Geschenkgeberinnen ist es ratsam, die Quittung aufzubewahren. Genau für solche Fälle, oder auch wenn das Geschenk fehlerhaft ist und man einen Garantieanspruch hat. Ist die Quittung nicht mehr auffindbar, wurde das Geschenk allenfalls mit Karte bezahlt, und der Kauf kann mittels Bankauszügen belegt werden. Oder an der Kasse wurde eine Kundenkarte vorgewiesen und registriert. Das gilt auch als Beleg.

Rücknahmen sind nicht selbstverständlich:

Geschäfte müssen Ware, die nicht gefällt, nicht zurücknehmen. Die meisten tun es trotzdem. Aber nicht alle. Besser, man klärt vor dem Kauf ab, ob ein Rückgaberecht besteht – gerade, wenn man nicht sicher ist, ob das Geschenk gefallen wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die Verkäuferin bitten, das Rückgaberecht handschriftlich auf der Quittung zu vermerken.

Und immer schön vorsichtig auspacken:

Denn weist eine Ware Gebrauchsspuren auf, kann das Geschäft die Rücknahme verweigern. Ebenso, wenn bei einem Gerät die Originalverpackung fehlt oder beschädigt ist. Also Geschenke stets vorsichtig auspacken und an einen sicheren Ort verstauen.

Statt Geld zurück gibt es einen Gutschein. Geht das?

Ja. Das ist kein Problem, wenn man später etwas von diesem Laden braucht und den Gutschein dann einlösen kann. Achtung: Ablaufdatum im Auge behalten! Falls man weiss, dass man den Gutschein nicht verwenden kann, gibt es weiter Möglichkeiten: Schenken Sie ihn jemandem, der sich darüber freut. Oder verkaufen Sie en Gutschein. Vielleicht nicht zum gleichen Wert, aber immerhin ist dann nicht der ganze Betrag weg.


Weitere Möglichkeiten, ein Geschenk abzugeben

* Verkaufen, zum Beispiel auf Onlineplattformen wie Ebay, Ricardo, Tutti etc.
* Bieten Sie das Geschenk in einer Tauschbörse an. Vielleicht gibt es eine solche Einrichtung in Ihrer Umgebung. Ansonsten gehen Sie online. Zum Beispiel auf die Tauschplattform Exsilia <https://www.exsila.ch/> . Nimmt jemand Ihren Gegenstand, bekommen Sie dafür Punkte, die Sie dann auf der Plattform einlösen können – für etwas, das Sie besser gebrauchen können.
* Falls dafür geeignet, bringen Sie das Geschenk in ein Brockenhaus oder spenden Sie es einem Hilfsprojekt wie zum Beispiel «Zwei Mal Weihnachten <https://zweixweihnachten.post.ch/de> ».
* Vielleicht kennen Sie jemanden, der finanziell nicht gut dasteht und das Geschenk bestens brauchen könnte.
* Schenken Sie das Geschenk weiter.

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