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Ihre Rechte im Alters- und Pflegeheim

Der Schritt ins Altersheim liegt vielen älteren Menschen auf dem Magen. Unter anderem fürchten sie, dass sie nicht mehr über sich selbst bestimmen können und ihre Rechte aufgeben müssen. Dem ist aber nicht so. Jeder Mensch hat von Gesetzes wegen persönliche Rechte, die über Heimregeln stehen.

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Wie verbindlich ist der Heimvertrag mit Hausordnung und Regeln?

  • Wer den Heimvertrag unterschreibt, akzeptiert grundsätzlich dessen Regeln. Das heisst aber nicht, dass sie auch gültig sind.
  • Heim-Regeln sind nicht zulässig, wenn sie die Persönlichkeitsrechte der Bewohner verletzten. Oder wenn kein sachlicher, nachvollziehbarer Grund für die Regeln vorhanden ist.

Beispiele für zulässige Heim-Regeln:

  • Das Heim schreibt Essenszeiten und Nachtruhe vor. Dafür muss das Heim Abläufe sicherstellen und Personal planen. Es liegt also ein sachlicher Grund vor. Allerdings müssen die Regeln verhältnismässig sein. Das ist sicher nicht der Fall, wenn die Bewohner um 16.00 Nachtessen und danach ins Bett sollen.
  • Das Heim erteilt einem Angehörigen eines Bewohners Hausverbot, weil er im Gemeinschaftsraum jedes Mal randaliert und andere Bewohner belästigt. Das ist auch ein sachlicher Grund.
  • Das Pflegepersonal möchte, dass eine Bewohnerin, ihre Lieblingsschuhe mit Absatz gegen flache Gesundheitsschuhe tauscht. Hier liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Frau schlecht zu Fuss ist. Sie könnte mit ihren Lieblingsschuhen stürzen und sich verletzen.
  • Ein Demenzkranker sitzt nur mit der Unterhose bekleidet im Besucherraum. Das Pflegepersonal verlangt von ihm, dass er sich anzieht. Das ist zulässig, da hier das persönliche Recht der Menschenwürde im Vordergrund steht.

Beispiele für nicht zulässige Heim-Regeln:

  • Die Institution schreibt Arzt und Medikamente vor. Das verletzt das persönliche Recht der Selbstbestimmung
  • Das Heim «zwingt» einen Bewohner, am Gesellschaftsnachmittag teilzunehmen, obwohl er das gar nicht will. Das verletzt das persönliche Recht der Selbstbestimmung.
  • Das Heim erlaubt Besucher nur von 14.00 bis 15.00 Uhr: Für solche strikten Einschränkungen liegen keine sachlichen Gründe vor.
  • Ein Heim verbietet einem Bewohner, in seinem Zimmer mit «Exit» aus dem Leben zu scheiden. Das verletzt das Recht der Selbstbestimmung.

Was gilt bei urteilsunfähigen Heimbewohnern?

  • Ist ein Heimbewohner oder eine Heimbewohnerin nicht mehr urteilsfähig, zum Beispiel wegen einer fortgeschrittenen Demenz, übernimmt der gesetzliche Vertreter die Entscheidungen. Wichtig und sehr hilfreich: Rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung verfassen.
  • Stellt die Person für sich oder andere eine Gefahr dar, darf das Heim freiheitsbeschränkende Massnahmen vornehmen. Dazu gehören sedierende Medikamente, ein abgeschlossenes Zimmer, Gitter am Bett oder auch Fixation. Solche eingreifenden Massnahmen müssen aber vorher detailliert mit allen Beteiligten besprochen werden. Das Pflegepersonal muss Protokoll führen und regelmässig prüfen, ob die Massnahmen noch erforderlich sind.

Was tun, wenn die Rechte der Bewohner nicht respektiert werden?

  1. Sprechen Sie mit dem Pflegepersonal
  2. Hilft das nicht, wenden Sie sich an die Pflege- oder Heimleitung.
  3. Finden Sie auch da kein Gehör, reichen Sie eine schriftliche Beschwerde an die Trägerschaft des Heims ein (Stiftungsrat, Verwaltungsrat o.ä.).
  4. Erhalten Sie keine Unterstützung, wenden Sie sich an die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA). Dort wird man Sie beraten.

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