Die häufigste Frage sei, wie man sich das Pensionskassengeld ausbezahlen lässt, sagt Dana Martelli, Beraterin und Juristin im Beratungszentrum vom Beobachter: «EU-und EFTA-Staaten sind unterschiedlich geregelt. Je nach Abkommen wird das Pensionskassengeld nicht frühzeitig ausbezahlt.»
Wichtig zu wissen:
* AHV-Rente vorbeziehen, obwohl das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht ist: Generell möglich, die Folge ist aber eine Rentenschmälerung.
* Wandert man vor dem ordentlichen Rentenalter aus und hört auf zu arbeiten, so entstehen ebenfalls Beitragslücken.
* In EU- und EFTA-Staaten können keine Beiträge in eine Freiwilligenversicherung einbezahlt werden.
* Krankenkasse: Als Rentenbezüger im Ausland hat man automatisch eine Grundversicherung gemäss Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den EU- und EFTA-Staaten.
* Es werden keine Ergänzungsleistungen oder Hilflosen-Entschädigungen im Ausland bezahlt.
* Bei Staaten, die mit der Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen haben, wird die AHV-Altersrente nicht ausbezahlt.
Wichtig zu wissen:
* AHV-Rente vorbeziehen, obwohl das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht ist: Generell möglich, die Folge ist aber eine Rentenschmälerung.
* Wandert man vor dem ordentlichen Rentenalter aus und hört auf zu arbeiten, so entstehen ebenfalls Beitragslücken.
* In EU- und EFTA-Staaten können keine Beiträge in eine Freiwilligenversicherung einbezahlt werden.
* Krankenkasse: Als Rentenbezüger im Ausland hat man automatisch eine Grundversicherung gemäss Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den EU- und EFTA-Staaten.
* Es werden keine Ergänzungsleistungen oder Hilflosen-Entschädigungen im Ausland bezahlt.
* Bei Staaten, die mit der Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen haben, wird die AHV-Altersrente nicht ausbezahlt.