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Kleine Fahrschul-Auffrischung: Wo darf man überall parkieren?

Zum Parkieren braucht es nicht unbedingt ein eingezeichnetes Parkfeld. Man kann sein Fahrzeug auch «linienlos» abstellen. Doch noch lange nicht überall. Für alle, bei denen die Fahrprüfung schon länger zurückliegt, gibt es hier eine kleine Repetitions-Stunde.

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Das Parkieren ist generell untersagt:

  • Im Halte- oder Parkverbot
  • Auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen
  • Näher als 20 m bei Bahnübergängen;
  •  auf Brücken
  • Vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.
  • 5 m vor Kreuzungen oder Fussgängerstreifen

Weitere Verbote und Abstandsregeln finden Sie unten.

Parkverbote ausserorts:

  • Auf Hauptstrassen ausserorts ist das Parkieren verboten
  • Auf Nebenstrassen ist darauf zu achten, dass der Verkehr nicht gefährdet oder aufgehalten wird. Bei engen Strassen muss daher nur auf einer Strassenseite parkiert werden.
  • Parkieren am Waldrand: Darüber steht in der Verkehrsregeln-Verordnung nichts, daher wird diese Angelegenheit von den Kantonen geregelt. Das Auto sollte sicher 2 – 3 Meter vom Waldrand entfernt stehen. Auf Wiesen darf nicht parkiert werden. Wann immer möglich sollte man vorgesehene Parkplätze nutzen.

Parkverbote innerorts:

  • Auf Hauptstrassen innerorts dürfen Autos abgestellt werden. Natürlich immer unter der Voraussetzung, es gibt keine Verbotstafeln und das Fahrzeug steht an einem übersichtlichen Ort.
  • Ausserdem muss genug Platz bleiben, dass zwei Autos kreuzen können.
  • In Quartierstrassen muss hingegen nur gewährleistet sein, dass andere Fahrzeuge noch vorbeifahren können. Kreuzen ist nicht nötig, da diese Strassen meist schmaler und wenig befahren sind.
  • Falls eine Strasse sehr eng ist, müssen alle Autos auf derselben Strassenseite parkieren.
  • Hinweis: Normalerweise ist das Parkieren in der Gegenrichtung verboten. Quartierstrassen sind da wegen der engeren Platzverhältnisse eine Ausnahme. Ebenso, wenn sich zum
    Beispiel auf der rechten Spur ein Tramgleis befindet.

Parkieren im aufgezeichneten Parkfeld: Was vom Auto gehört ins Feld?

  • Geht man nach der Verkehrsregeln-Verordnung, muss sich das komplette Auto im Feld befinden – also Front, Heck und auch Seitenspiegel.
  • Da unsere Autos aber immer grösser werden, die Parkfelder aber meistens nicht mitwachsen, drückt die Polizei in der Regel ein Auge zu. Ausser Rettungsfahrzeuge könnten nicht mehr passieren.
  • Normalerweise reicht es, wenn alle vier Räder im Feld stehen. Das heisst: Die Markierung muss völlig frei sein, es darf sich kein Rad darauf befinden. Wer Pech hat, kassiert so eine Busse.

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